unsere KompetenzeN
Insolvenzverwaltung, Insolvenzplanverfahren,
Rechts- und Sanierungsberatung
Wir sehen in der Krise immer eine Chance und suchen nach Lösungen, die für alle Beteiligten (Unternehmen, Arbeitnehmer, Gläubiger) ein möglichst optimales Ergebnis liefern. Dabei zielen wir darauf ab, die von uns als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder auch Berater betreuten Unternehmen zu erhalten. Das sichert den Standort, die Arbeitsplätze und kommt letztlich auch immer den Gläubigern zugute, die regelmäßig mit besseren Befriedigungsquoten als bei einer Liquidation rechnen können. Denn die Zerschlagung des Unternehmens bedeutet nicht nur den Wegfall der Arbeitsplätze, sondern stets auch höhere Kosten bei geringerem Ertrag. Der Sanierungsprozess erfolgt immer im Einvernehmen mit allen involvierten Parteien des Geschehens. Eine offene Kommunikation und die frühzeitige Einbindung der Gläubiger ermöglicht die richtigen Weichenstellungen und eine nur kurze Verfahrensdauer bis hin zur Sanierung. Hierbei bedienen wir uns aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die das Insolvenzrecht bietet. Übertragende Sanierungen im Zuge eines Insolvenzverfahrens, Insolvenzplanverfahren sowie Sanierungen als begleitende Sachwalter im Wege der Eigenverwaltung gehören zu unseren Stärken und zu unserem Tagesgeschäft.
Bei der Bearbeitung von Privatinsolvenzen bemühen wir uns, stets die Balance zwischen den Interessen der Gläubiger und des Schuldners zu finden.
Insolvenzverwaltung
Als Insolvenzverwalter ist es stets unser Ziel, für sämtliche Beteiligte das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Deshalb genießen der Erhalt des Betriebs und der Arbeitsplätze höchste Priorität. Ein rechtzeitig gestellter Insolvenzantrag schafft den notwendigen Rahmen dafür.
Eigenverwaltung / Sachwaltung
Bei einer Vielzahl von Gerichten sind unsere Partner als (vorläufige) Sachwalter eingesetzt. Das gute Zusammenwirken zwischen Berater, Unternehmen und Sachwalter, sind häufig die Garanten für einen reibungslosen Sanierungserfolg. Dieser Sanierungserfolg setzt einen erfahrenen Umgang mit der Struktur der Eigenverwaltung voraus. Diese Erfahrung bringen unsere Partner mit. Unser Ziel ist es, die von uns in Insolvenzverfahren begleiteten Unternehmen am Markt und Standort zu erhalten. Dies gilt sowohl in der Eigenverwaltung als auch im klassischen Insolvenzverfahren. Zur Umsetzung nutzen wir auch Insolvenzpläne als Sanierungsinstrument. Der Insolvenzplan wird durch den Insolvenzverwalter oder durch den Berater des Insolvenzschuldners erstellt und stellt einfach ausgedrückt einen Vergleich zwischen Insolvenzschuldner und dessen Gläubigern dar. Er ermöglicht den Erhalt des Rechtsträgers und sorgt in der Regel für einen erheblich schnelleren Verfahrensabschluss.
Insolvenzplanverfahren
Getreu unserem Ziel des Erhalts der von uns in der Insolvenz verwalteten Unternehmen, nutzen wir auch das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsinstrument. Das Insolvenzplanverfahren stellt einen vom Insolvenzverwalter geleiteten Vergleich zwischen Insolvenzschuldner und Gläubigern dar, durch den die Gläubiger in der Regel besser, wenigstens jedoch nicht schlechter gestellt werden als bei einer regulären Insolvenzabwicklung. Ein weiterer Vorteil liegt in der Möglichkeit, das Insolvenzverfahren schneller abzuschließen und nach Wunsch den Rechtsträger zu erhalten.
Rechts- und Sanierungsberatung
Wir bieten darüber hinaus rechtliche Beratung für Unternehmen und Privatpersonen in finanziellen Krisensituationen sowie im Insolvenzverfahren. Soweit der rechtliche Rahmen dies noch zulässt, unterstützen wir Sie auch gern dabei, eine Insolvenz zu vermeiden und begleiten die Sanierung ihres Unternehmens oder einen Vergleich mit Ihren Gläubigern.